Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht

Arbeitshilfen Nr. 182

Art.Nr.: 5182

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Auflage: 3.

Erscheinungstermin: 2014

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Inhalt

3., völlig überarbeitete Auflage

Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht, Bonn 2014.

Die katholische Kirche nimmt mit einer Vielzahl sozialer Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Caritas und der Orden, ihren Dienst in der Gesellschaft wahr. Die Organisation dieser Einrichtungen ist in den zurückliegenden Jahren aufgrund gesellschaftlicher, sozialpolitischer und ökonomischer Veränderungen wesentlich komplexer geworden. Klare Aufsichtsstrukturen sind deshalb ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
Um die sozialen Einrichtungen der Kirche bei der Etablierung angemessener Aufsichtsstrukturen zu stärken, haben die Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz und der Verband der Diözesen Deutschlands gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband und der Deutschen Ordensobernkonferenz diese Arbeitshilfe erstellt. Seit ihrem erstmaligen Erscheinen im Jahr 2004 trägt sie dazu bei, dass die vielfältigen caritativen Dienste und Einrichtungen die strukturellen Veränderungen im sozialen Dienstleistungsbereich besser bewältigen können.
Die vorliegende 3., völlig überarbeitete Auflage der Arbeitshilfe ist aufgrund neuer Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie veränderter Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Einrichtungen notwendig geworden. Ihr zentrales Anliegen ist die Verankerung des Prinzips der gestuften Aufsicht: Soweit ein Träger über ein eigenes Aufsichtsorgan verfügt, ist der Umfang der kirchlichen Aufsicht geringer als bei Rechtsträgern, die noch kein trägereigenes Aufsichtsorgan besitzen. Die Bistümer wirken in erster Linie darauf hin, dass bei allen Rechtsträgern geeignete trägereigene Aufsichtsstrukturen bestehen. Diese sollen gewährleisten, dass die in der Arbeitshilfe formulierten Vorgaben eingehalten werden.

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