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Seit einigen Jahren sind zunehmend Gläubige nach Deutschland zugewandert, die einer der katholischen Ostkirchen angehören. In der pastoralen Praxis entstehen dadurch immer wieder Fragen, die vom Zusammentreffen der beiden Rechtskreise des CIC (Codex Iuris Canonici) und des CCEO (Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium) herrühren. In diesem Zusammenhang gibt die von der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitete Handreichung den in der Seelsorge Tätigen eine Orientierung. Sie enthält Hinweise zur Spendung und zum Empfang der Sakramente sowie zu weiteren konkreten Fragen des Umgangs mit Angehörigen katholischer Ostkirchen im Leben der Kirche.
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