Inhalt
Das Bischofswort hebt zunächst hervor, dass die sozial-caritative Arbeit als Dienst an den Menschen ein Grundvollzug der Kirche ist, der grundsätzlich jedem Menschen in Not offensteht, unabhängig von seinem ethnischen, nationalen, religiösen oder sozialen Hintergrund.
Der Text weist auf die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ hin, die die rechtliche Grundlage für den Ordnungsrahmen bildet. Danach dürfen Leitungsfunktionen und erzieherische Aufgaben in der Regel nur von katholischen Mitarbeitenden wahrgenommen werden, die ein persönliches Lebenszeugnis im Sinne der katholischen Glaubens- und Sittenlehre ablegen.
Das Bischofswort stellt einen überdiözesanen Ordnungsrahmen für die Beschäftigung dieser Mitarbeitender dar. Der Ordnungsrahmen kann auf diözesaner Ebene konkretisiert werden, um angemessen auf die Situation der einzelnen Diözesen zu reagieren.
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