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Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland
Die „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ ist neueren lehramtlichen und kirchenrechtlichen Verlautbarungen angepasst worden. Die überarbeitete Rahmenordnung für Ständige Diakone wurde im Juni 2011 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet und im Mai 2015 von der Kongregation für den Klerus rekognosziert.
Die „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ besteht aus zwei Teilen. Teil I enthält grundlegende Bestimmungen zum Beruf und zur kirchlichen Stellung des ständigen Diakonates, umschreibt die beruflichen Aufgabenbereiche, benennt Voraussetzungen für den Dienst, regelt Fragen der Ausbildung, der Berufseinführung und der Fortbildung. Die dienstrechtlichen Bestimmungen finden sich im Teil II. Die überarbeitete „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ ersetzt die bislang gültige Rahmenordnung von 1994.
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