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Nach einer kontroversen öffentlichen Debatte über das Kirchenasyl verständigten sich die katholische und evangelische Kirche im Februar 2015 mit der Leitung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf das sogenannte „Dossierverfahren“. Es ermöglicht Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften weiterhin, im Rahmen von Kirchenasyl besondere Härtefälle zur erneuten Prüfung vorzulegen. Nach einer Pilotphase wurde das Verfahren 2016 verstetigt. Im Sommer 2018 hat die Innenministerkonferenz eine Neuregelung beschlossen, die zur Folge hat, dass die Gewährung von Kirchenasyl unter bestimmten Bedingungen erschwert wird.
Um den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen und die Gemeinden bzw. Ordensgemeinschaften auch angesichts veränderter Bedingungen für einen sorgsamen Umgang mit dem Kirchenasyl zu sensibilisieren, hat die Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz eine aktualisierte Fassung ihrer Handreichung zum Kirchenasyl erarbeitet. Sie gibt grundlegende Informationen zu den notwendigen Entscheidungs- und Kommunikationswegen. Leitend ist dabei die Überzeugung, dass das Kirchenasyl immer nur „ultima ratio“ zur Verhinderung drohender Menschenrechtsverletzungen oder individuell unzumutbarer Härten sein kann.
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