Die Pastoralsynode der Katholischen Kirche in der DDR (1973-1975)

"Die Pastoralsynode der Jurisdiktionsbezirke in der DDR hat das Ziel, die Aussagen und Forderungen des II. Vatikanischen Konzils für die Kirche in der DDR fruchtbar zu machen und nachkonziliare Fragen der Pastoral in seinem Geiste klären zu helfen." (Art.&nbsp1 des Statuts)

Die Berliner Ordinarienkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 1./2.12.1969 zunächst die Bildung einer Vorbereitungskommission beschlossen. Nach Befragung verschiedener Priester- und Laiengremien fasste sie dann auf ihrer gemeinsamen Sitzung mit der Vorbereitungskommission am 8./9.1.1971 in Heiligenstadt den Beschluss, eine "Pastoralsynode der Jurisdiktionsbezirke in der DDR" einzuberufen. Papst Paul VI. erteilte am 26.2.1971 die Erlaubnis zur Durchführung der Pastoralsynode.

Zwischen März 1973 und November 1975 kam die Pastoralsynode zu sieben Vollversammlungen in Dresden zusammen und verabschiedete insgesamt neun Dokumente.

Konzil und Diaspora

Die Pastoralsynode der Katholischen Kirche in der DDR

Dieser Artikel ist als Printversion nicht lieferbar.