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Die Vollversammlung des VDD hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2021 die von der Finanzkommission entwickelte Handreichung „Kirchliche Corporate Governance“ zur Umsetzung in den (Erz-)Bistümern empfohlen. Diese Handreichung zeigt strukturelle Grundprinzipien und Standards auf, welche die (Erz-)Bistümer und deren Einrichtungen bei der Umsetzung einer Good Governance unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Größe und Komplexität sowie ihrer gewachsenen Organisationsstruktur unterstützen. Hierzu gehören insbesondere ein Risikomanagement-System, ein Compliance Management-System, ein internes Kontroll-System und eine interne Revision.
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