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Der Vatikan hat rechtliche Regelungen für kontemplative Frauenorden erlassen, die in der Instruktion der Kongregation für das gottgeweihte Leben mit dem Titel „Cor orans“ (Das betende Herz) zusammengefasst sind. Die Instruktion enthält Anwendungsbestimmungen zu dem Lehrschreiben „Vultum Dei Quaerere“ von Papst Franziskus, das dieser im Juli 2016 zurückgezogen lebenden Ordensfrauen gewidmet hatte. Zuletzt war 1950 ein päpstliches Dokument zu Frauenklöstern erschienen. Beide Schreiben – so die jetzige Instruktion – bleiben in Kraft. Das neue Dokument nennt in 289 Artikeln unter anderem Bedingungen für die Gründung und Auflösung von Klöstern sowie für die Unterhaltssicherung und die Veräußerung von Eigentum. Geklärt werden ferner aufsichts- und weisungsrechtliche Fragen, die Organisation von Zusammenschlüssen und die Aus- und Weiterbildung, aber auch die Nutzung von Medien und Rahmenbedingungen des Klausurlebens.
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