Inhalt
Arbeitshilfen Nr. 206 (4., korrigierte und ergänzte Auflage)
Datenschutz und Melderecht der katholischen Kirche, Bonn 2018.
Die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) am 25.05.2018 außer Kraft getreten. Spätestens zum 30.06.2019 ist auch die Durchführungsverordnung zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (DVO/KDO) außer Kraft getreten. Auf die Arbeitshilfe 320, die neben dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), der Durchführungsverordnung zum KDG und der Kirchlichen Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) weitere Normen zum kirchlichen Datenschutzrecht enthält, wird verwiesen.Downloads