Inhalt
Anhang: Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers
Die Archive sind für die Kirche aus historischen, pastoralen und rechtlichen Gründen wichtig. Seit dem Jahr 1988 ist die „Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (KAO)“ die zentrale Vorgabe für das kirchliche Archivwesen. Ihre Novellierung war der Anlass, die seit Jahren vergriffene Arbeitshilfe 142 in überarbeiteter und umfangreich ergänzter Form vorzulegen.
Die Arbeitshilfe will eine praktische Handreichung sein. Neben dem Schreiben der Päpstlichen Kommission zur pastorale Funktion der kirchlichen Archive enthält sie weitere Grunddokumente zum kirchlichen Archivwesen: Die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici (CIC) sind hier ebenso zu finden wie die aktuellen Rahmenordnungen und Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz oder der Deutschen Ordensobernkonferenz sowie verschiedene Arbeitspapiere der Bundeskonferenz der kirchlichen Archive in Deutschland. Die Arbeitshilfe ist vor allem eine Handreichung für die Hand des Praktikers vor Ort, der – ohne selbst Archivar sein zu müssen – die Verantwortung für die Archivalien einer Pfarrei, eines Verbandes oder einer katholischen Einrichtung trägt.
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